Der neue Investitionsbooster für Unternehmen

Elektromobilität jetzt noch attraktiver
Der neue Investitionsbooster für Unternehmen

Mit dem Investitionsbooster bietet die Bundesregierung Unternehmen spürbare Vorteile beim Umstieg auf Elektromobilität. Ob Firmenflotten, Dienstwagen oder gewerbliche E-Nutzfahrzeuge: Wer jetzt investiert, profitiert doppelt – durch finanzielle Förderung und zukunftssichere Technologie.

Was steckt dahinter?

Der Investitionsbooster ist Teil des aktualisierten Förderprogramms für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Das Besondere: Die Bedingungen wurden vereinfacht, die Fördersummen deutlich erhöht.

Die Kombination aus Kostenvorteilen, Fördermitteln und nachhaltigem Image macht die E-Mobilität attraktiver denn je. Gleichzeitig setzen Unternehmen ein starkes Zeichen für Klimaschutz und Innovationskraft – auch gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, umzusteigen. Der Investitionsbooster macht es leicht.

1. Günstigere Dienstwagenbesteuerung:

Die Bemessungsgrundlage für die 0,25 %-Versteuerung bei vollelektrischen Firmenwagen wurde ausgeweitet: Die Obergrenze des Bruttolistenpreises wurde auf 100.000 € angehoben. Damit profitieren unter anderem Modelle wie der Audi A6/Q6 e‑tron oder der Porsche Macan Electric von der attraktiven Regelung – das senkt die Steuerlast deutlich.

2. Neue Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge:

Für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gilt künftig eine degressive Abschreibung. Der Abschreibungssatz beträgt im ersten Jahr 75 %, was insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen schnellen Investitionsanreiz bietet. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspricht der üblichen betrieblichen Nutzungsdauer.

Wir beraten Sie gerne, wie Sie und Ihr Fuhrpark von den Gesetzesänderungen profitieren können.

Veröffentlicht am:
14.7.2025