Jetzt E-Auto-Förderung sichern!

Aktion

Die Bundesregierung hat ein neues, sozial gestaffeltes Förderprogramm für Elektroautos auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den Umstieg auf Elektromobilität gezielt zu unterstützen und für breite Bevölkerungsschichten attraktiver zu machen. Wir fassen für Sie die wichtigsten Informationen kompakt und verständlich zusammen.

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Allgemeine Informationen

des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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FAQ

Sie haben Fragen? Hier die wichtigsten Antworten im Überblick.

Förderfähige E-Autos

Entdecken Sie hier alle sofort verfügbaren Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Wichtiger Hinweis zur staatlichen Förderung

Die Prüfung der Förderfähigkeit sowie die vollständige Abwicklung der Antragstellung liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. In den aufgeführten Leasingbeispielen ist eine Sonderzahlung von 6.000.- € berücksichtigt. Diese ist vom Kunden beim Fahrzeugkauf zu erbringen.

Was wird gefördert? +
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, darunter:
  • Reine Elektrofahrzeuge (BEV)
  • Plug-in-Hybride
  • Fahrzeuge mit Range-Extender, sofern definierte CO₂- und Reichweitenvorgaben erfüllt werden

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen wird.

Förderhöhe +
Die Förderhöhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen, der Fahrzeugart sowie der familiären Situation.

Beispielhafte Staffelung für rein elektrische Fahrzeuge (BEV):

  • Bis 45.000 € Jahreseinkommen: bis zu 6.000 €
  • 45.001 – 60.000 €: bis zu 5.000 €
  • 60.001 – 80.000 €: bis zu 4.000 €
  • 80.001 – 90.000 €: bis zu 4.000 €, sofern Kinder im Haushalt leben

Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender gelten entsprechend reduzierte Fördersätze.

Zusätzlich sind soziale Zuschläge vorgesehen:

  • Einkommensbonus bei niedrigeren Einkommen
  • Familienbonus von 500 € pro Kind (maximal 1.000 €)
Wer kann die Förderung nutzen? +
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 €.

Bei Kindern im Haushalt erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils 5.000 € pro Kind (maximal zwei Kinder).

Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing von Neufahrzeugen.

Antragstellung und Zeitraum +
  • Förderfähig sind Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 1. Januar 2026
  • Die Antragstellung erfolgt online und wird voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein
  • Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung
Weitere wichtige Voraussetzungen +
  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs: 36 Monate
  • Das Fördervolumen ist begrenzt und zeitlich bis 2029 ausgelegt

Ihr Vorteil bei Auto Schütz

Wir unterstützen Sie umfassend auf dem Weg zur Elektromobilität:

  • Persönliche Beratung und Unterstützung bei der Antragsvorbereitung
  • Große Auswahl an elektrifizierten Modellen von Volkswagen
  • Attraktive Leasing- und Finanzierungsangebote

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin und sichern Sie sich die staatliche Förderung für Ihr neues Elektrofahrzeug.

Kontakt

Schicken Sie uns gerne eine Anfrage. Ein Verkaufsberater wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Zwei Volkswagen SUVs, ein gelber und ein blauer, parken vor einem Café an einem sonnigen Tag
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